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Wann muss ein Medizinphysikexperte (MPE) zu Rate gezogen werden?

Im aktuellen Strahlenschutzgesetz (StrlSchG vom 27.06.2017) und der aktuellen Strahlenschutzverordnung (StrlSchV vom 29.11.2018) wird der erforderliche Einsatz von Medizinphysikexperten definiert.

Es gilt, dass Röntgenanlagen mit dreimdimensionaler Bildgebung unter der Anwendung von hochdosierter Röntgenstrahlung sowie bei der Anwendung von Interventionsanlagen ein Medizinphysikexperte notwendig ist.

Neben den röntgenbasierten Großgeräten wie z.B. Computertomografen und Angiografieanlagen, sind dies z.B. auch C-Bögen im OP, welche für Interventionen eingesetzt werden.

Diese Regelung gilt seit dem 01.01.2023 auch für ältere Anlagen, welche vor dem 31.12.2018 in Betrieb genommen wurden.